Liefer- und Zahlungsbedingungen (B2B)

Stand: 31. Oktober 2026

§ 1 Geltung

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Rein Reifen GmbH, Friedensstraße 147, 41238 Mönchengladbach („Rein Reifen“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“). Das gilt auch für Bestellungen über das Händlerportal b2b.reinreifen.com.
  2. Wir liefern nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch nicht durch Schweigen oder Lieferung, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  4. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Darstellungen im Händlerportal, in Katalogen, Preislisten und Angeboten sind freibleibend und kein bindendes Angebot. Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
  2. Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir die Bestellung in Textform bestätigen oder die Ware liefern bzw. zur Abholung bereitstellen. Eine automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.
  3. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer Bestätigung in Textform.
  4. Der Kunde macht bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben (insbesondere Firma, Anschrift, USt-IdNr.) und zeigt Änderungen unverzüglich an. Zugangsdaten zum Händlerportal sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur von befugten Mitarbeitern genutzt werden.
  5. Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Ist die Ware nicht verfügbar, informieren wir den Kunden unverzüglich und erstatten bereits geleistete Zahlungen; wir sind dann von der Lieferpflicht frei.

§ 3 Preise

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Händlerportal, in der jeweils gültigen Preisliste oder im Angebot genannten Preise. Alle Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Preise gelten ab unserem Lager, ohne Verpackung, Transport und Versicherung. Versandkosten richten sich nach der Angabe im Bestellprozess bzw. der jeweils gültigen Preisliste. Bei Abholung fallen keine Versandkosten an.
  3. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen setzt die Steuerfreiheit eine gültige USt-IdNr. des Kunden voraus. Fehlt sie oder entfallen die Voraussetzungen, berechnen wir die Umsatzsteuer nach.
  4. Konstruktions-, Profil- und Ausstattungsänderungen der Hersteller, die dem technischen Fortschritt dienen oder gesetzlich geboten sind, bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich verändert wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

§ 4 Lieferung, Versand, Abholung, Gefahrübergang

  1. Angegebene Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, es sei denn, wir haben sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
  2. Höhere Gewalt und vergleichbare Ereignisse (z. B. Streik, Betriebs- oder Verkehrsstörung, behördliche Maßnahmen, Lieferausfall von Herstellern), die wir nicht zu vertreten haben, verlängern die Lieferfrist angemessen; dauert das Hindernis länger als 6 Wochen an, können beide Seiten für die betroffene Menge vom Vertrag zurücktreten.
  3. Versand: Wir bestimmen Versandart und -weg. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung bestimmte Person über, bei Teillieferungen jeweils für den Teil. Wir versichern die Sendung nur auf ausdrückliche Weisung und Kosten des Kunden.
  4. Abholung: Der Kunde kann die Ware nach unserer Benachrichtigung bei uns abholen. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Kunden oder dessen Beauftragten über. Nicht innerhalb von 7 Tagen nach Benachrichtigung abgeholte Ware dürfen wir auf Kosten und Gefahr des Kunden einlagern oder versenden.
  5. Lieferung durch Dritte (Direktlieferung): Wir dürfen die Ware auch von einem unserer Lieferanten unmittelbar an den Kunden oder an einen vom Kunden genannten Empfänger liefern lassen. Der Vertrag besteht ausschließlich mit uns; Absender kann ein Dritter sein. Für Gefahrübergang, Mängelrüge und Rückgabe gelten diese Bedingungen unverändert.
  6. Annahme: Der Kunde prüft die Sendung bei Ablieferung auf äußere Beschädigungen und Menge und lässt Transportschäden vom Frachtführer auf dem Lieferschein bestätigen.
  7. Nimmt der Kunde die Ware nicht an oder gerät er in Annahmeverzug, können wir Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen verlangen; die Gefahr geht mit Annahmeverzug über.

§ 5 Zahlung

  1. Rechnungsbeträge sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig; bei Abholung ist die Zahlung bei Übergabe fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei uns.
  2. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf Rechnung oder bei Abholung. Online-Zahlung ist im Händlerportal nicht vorgesehen. Wir sind berechtigt, Vorkasse zu verlangen, insbesondere bei Neukunden, überschrittenem Kreditlimit oder offenen Forderungen.
  3. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Verzugspauschale von 40 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB). Wir können weitere Lieferungen zurückhalten oder nur gegen Vorkasse ausführen und alle offenen Forderungen sofort fällig stellen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
  4. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erlaubt.
  5. Rechnungen übermitteln wir elektronisch per E-Mail.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum (Vorbehaltsware).
  2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Er tritt uns schon jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware (einschließlich Umsatzsteuer) ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt; wir können die Ermächtigung bei Zahlungsverzug widerrufen.
  3. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter (z. B. Pfändung) hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, dürfen wir die Vorbehaltsware nach Fristsetzung zurücknehmen; die Rücknahme ist nur dann ein Rücktritt, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
  5. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, geben wir auf Verlangen Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

§ 7 Untersuchung, Mängelrüge und Mängelrechte

  1. Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gilt § 377 HGB mit folgender Maßgabe: Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung in Textform (E-Mail genügt) unter Angabe von Lieferschein- bzw. Rechnungsnummer, Artikel und Beschreibung (möglichst mit Fotos und DOT-Nummer) anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
  2. Reifen dürfen bis zur Klärung nicht montiert oder gebraucht werden. Ein montierter oder benutzter Reifen gilt als genehmigt, es sei denn, der Mangel war vor der Montage nicht erkennbar.
  3. Bei berechtigter Rüge leisten wir zunächst Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verweigern wir sie zu Recht, kann der Kunde mindern oder, wenn der Mangel nicht unerheblich ist, vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde stellt uns die beanstandete Ware zur Prüfung zur Verfügung.
  4. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 9 Abs. 1, nicht bei Arglist oder übernommener Garantie und nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt (z. B. § 438 Abs. 1 Nr. 2, § 445b BGB).
  5. Keine Mängel sind Schäden und Abweichungen durch unsachgemäße Montage, Lagerung oder Reparatur, Überlastung, falschen Luftdruck, unpassende Felgen, Unfall und äußere Einwirkungen, natürlichen Verschleiß sowie entfernte oder unkenntlich gemachte Seriennummern bzw. Herstellerkennzeichnungen. Die Eignung eines Reifens für ein bestimmtes Fahrzeug prüft der Kunde anhand der Fahrzeugpapiere und Herstellerfreigaben.
  6. Für gebrauchte, runderneuerte, als „B-Ware“ bzw. „2. Wahl“ gekennzeichnete oder ausdrücklich abweichend angebotene Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen, soweit dies zulässig ist. § 9 bleibt unberührt.
  7. Das Herstellungsdatum (DOT) ist auf dem Reifen angegeben. Wunsch-DOT-Angaben bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung.
  8. Herstellergarantien bleiben unberührt. Eine eigene Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich als solche erklären.
  9. Bei Herstellerrückrufen gelten zunächst die Vorgaben des Herstellers; wir unterstützen den Kunden bei der Abwicklung.

§ 8 Rückgabe und Retouren

  1. Ein Recht zur Rückgabe mangelfreier Ware besteht nicht. Fehlerfreie, unmontierte und unbenutzte Ware nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform zurück. Wir behalten uns einen Abzug von 15 % des Warenwerts für Prüfung und Wiedereinlagerung vor.
  2. Rücksendungen erfolgen frachtfrei, soweit nicht anders vereinbart; bei berechtigter Mängelrüge tragen wir die angemessenen Rücksendekosten.
  3. Sonderbestellte, nach Kundenwunsch beschaffte oder bereits montierte Ware ist von der Rückgabe ausgeschlossen.

§ 9 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie, soweit wir eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf die der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist im Rahmen von Abs. 2 ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen des Abs. 1.
  4. Für Ausfälle des Händlerportals und Risiken der Datenübertragung im Internet haften wir nur nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3.

§ 10 Datenschutz

Wir verarbeiten Daten des Kunden zur Durchführung des Vertrags. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung: reinreifen.com/datenschutz

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort ist Mönchengladbach, soweit nicht anders vereinbart. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Mönchengladbach. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
  3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.